Tourismusbeitrag
Weiterhin können Gemeinden für touristische Aufgaben einen Tourismusbeitrag (alt: Fremdenverkehrsbeitrag) erheben. Dieser wird von Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dafür gibt es eine gesonderte Satzung. Die jeweils gültige Fassung finden Sie auf dieser Internetseite unter Bürgerservice/Satzungen und Verordnungen.
Der Tourismusbeitrag wird nicht vom Gast erhoben und darf ihm auch nicht in Rechnung gestellt werden!