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Aufgaben des Standesamtes

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Hört man das Wort "Standesamt", denkt fast jeder sofort an "Hochzeit". Das ist gewiss auch richtig. Doch Standesämter erfüllen noch eine Vielzahl anderer Aufgaben.
Alle wichtigen Stationen eines Lebens werden im Standesamt dokumentiert, aufgezeichnet oder beglaubigt. Das Standesamt begleitet Sie  von Geburt an, wenn Sie heiraten, selbst ein Kind bekommen, Ihren Namen ändern möchten, einen Sterbefall in der Familie haben oder Ahnenforschung betreiben wollen. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".
 
Das sind weitere Aufgaben des Standesamtes:
  • Vorbereitung, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
  • Beurkundung von Kriegssterbefällen
  • Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Bearbeitung von Anträgen für ausländische Entscheidungen in Ehesachen
  • Bearbeitung von Anträgen für ausländische Staatsangehörige auf Befreiung von der Vorlage von Ehefähigkeitszeugnissen für Eheschließungen in Deutschland
  • Fortführung der Personenstandsregister
  • Beurkundung von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkenntnissen
  • Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen
  • Entgegennahme von Anträgen auf behördliche Namensänderung
  • Beurkundung von Eidesstattlichen Versicherungen
  • Berichtigungsverfahren für Personenstandsregister
  • Erteilung von Auskünften aus den Personenstandsregistern
  • nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • u. v. m.

Die meisten Aufgaben erledigen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten also im Büro. Öffentlich in Erscheinung treten sie nur bei Trauungen.

Urkundenanforderung

Eine Personenstandsurkunde aus dem Geburten-, Heirats-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister oder eine beglaubigte Abschrift aus den Registern kann nur von der eingetragenen Person, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen auf Antrag erteilt werden.

Die gewünschte Personenstandsurkunde kann nur im Standesamt Burg (Spreewald) ausgestellt werden, wenn die Geburt, die Heirat oder der Sterbefall in einem der unten aufgeführten Standesämter bzw. Ereignisorte beurkundet worden ist.

Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde berechnen wir eine Gebühr von 15,00 €.
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,50 €.

Anliegend finden Sie ein Formular zur Anforderung einer Urkunde. Dieses können Sie mit der Kopie Ihres Personalausweises entweder persönlich, per Post oder per E-Mail an das Standesamt senden. Sie erhalten dann die Urkunde nebst Gebührenbescheid zugeschickt. Vermerken Sie bitte unbedingt Ihre Telefonnummer, falls sich Rückfragen ergeben.

Im Standesamt Burg (Spreewald) gibt es folgende Register:

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
  • Geburtsregister der letzten 110 Jahre
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre

Eine Übersicht finden Sie nachfolgend:

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsregister an das Kreisarchiv beim Landkreis-Spree-Neiße abgegeben:

Besucheranschrift:
Kreisarchiv
Elsässer Straße 2
03149 Forst (Lausitz)
Tel.: 03562 - 986 11031
Fax: 03562 - 986 11092
 
Postanschrift:
Landkreis Spree-Neiße
FB Haupt- und Personalverwaltung/Kreisarchiv
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

Das Einwohnermeldeamt des Amtes Burg (Spreewald) ist vom 14. bis 18. Oktober aufgrund einer Softwareumstellung  geschlossen. Eine Bearbeitung von Bürgeranliegen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 22. Oktober, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.

Vereinbaren Sie bitte Ihre Termine rechtzeitig unter 035603 - 682 - 0.