Friedhofsverwaltung
kjarchobowe zastojnstwo
Friedhöfe sind nicht nur letzte Ruhestätte, sondern auch wichtige Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Sie sind Orte der Besinnung und Erinnerung, der Ruhe und stillen Erholung.
Die Friedhofsverwaltung ist zuständig für:
- den Nutzungserwerb und -verlängerungen an Grabstätten auf allen kommunalen Friedhöfen,
- die Beratung über Bestattungs- und Umbettungsangelegenheiten,
- die Bereitstellung von Trauerräumlichkeiten auf den einzelnen Friedhöfen,
- die Auskunft über Ruhezeiten,
- die Beräumung von Grabmalen und Einebnung der Grabstätten,
- die Ausstellung von Genehmigungen für Bestatter, Steinmetze und friedhofsgärtnerische Tätigkeit,
- das Erstellen von Gebührenbescheiden,
- die Prüfung der Standsicherheit der Grabmale,
- Grabzuweisungen und Beratung.
Trauercafé
Dann lade ich Sie sehr herzlich zum Trauercafé ein.
Denn so wie Ihnen, geht es vielen! Gemeinsam wollen wir in einem geschützten Rahmen Ihrer geliebten Menschen gedenken und der Trauer, aber eben auch den herzlichen Erinnerungen Raum geben.
Das Trauercafé findet jeweils um 15 Uhr, im Annemarie-Schulz-Haus, Byhleguhrer Straße 17, in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) statt.
- Sparkasse Spree-Neiße, IBAN DE91 1805 0000 3115 0060 62
- Spreewaldbank Lübben, IBAN DE51 1809 2684 0000 2165 00
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalanlagen
Grabmalanlagen auf Friedhöfen unterliegen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Deshalb sollen sie mindestens einmal im Jahr durch den Friedhofsträger auf ihre Standsicherheit überprüft werden. Aus diesem Grund haben wir eine Fachfirma beauftragt, diese Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „VSG 4.7“ durchzuführen.
Somit erfolgt diese sicherheitsrelevante Aufgabe streng nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift unter Beachtung der jeweiligen Friedhofssatzungen und der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie. Für die Überprüfung der Grabmalanlagen auf den Friedhöfen ist der folgende Termin mit Uhrzeit vorgesehen:
Donnerstag, 11. September 2025, ab 07:00 Uhr
An jedem Grabstein wird ein spezielles technisches Messgerät angelegt und belastet diesen mit langsam ansteigender Kraft. Die Grabmale müssen einer Krafteinwirkung von 300 Newton (rund 30 Kilogramm) standhalten, ohne dabei ins Wanken zu geraten. Alle Daten und Messungen werden mit Hilfe eines Computers in einem Protokoll festgehalten.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, der das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweils aufgebrachten Prüflast beinhaltet. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen farblichen Warnhinweis als Aufkleber. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden anschließend durch die Friedhofsverwaltung benachrichtigt und aufgefordert, die entsprechenden Sicherungs- und Reparaturmaßnahmen zu veranlassen. Im Sinne der Sicherheit aller Friedhofsbesucher hoffen wir auf Ihr Verständnis.