Bürgerbüro
bergarski běrow
Geschlossen zwischen den Jahren
Das Einwohnermeldeamt bleibt vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Pass- und Meldewesen
Das Einwohnermeldeamt bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um Pass- und Meldeangelegenheiten. Auch viele weitere Dokumente wie Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen und Melderegisterauskünfte können Sie hier beantragen.
Termine für das Einwohnermeldeamt können
- montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie
- dienstags von 13.30 bis 18 Uhr und
- donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr
unter Tel. 035603-6820 oder per E-Mail an info@amt-burg-spreewald.de vereinbart werden.
Aktuell 8 bis 9 Wochen Wartezeit auf Reisepässe
Gültigkeit von Ausweisdokumenten prüfen!
Beantragung eines Personalausweises
- die Geburtsurkunde
- 1 Ausweisdokument
- 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
- für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahre : 10 Jahre
- ca. 3 Wochen
- Fingerabdrücke: Seit dem 2. August 2021 ist die Speicherung von biometrischen Daten in Form von zwei Fingerabdrücken in einem elektronischen Medium im Personalausweis verpflichtend.
- Strafgefangene, deren Haft nur noch drei Monate oder kürzer andauert, unterliegen künftig der Ausweispflicht.
- Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.
Reisepass
- 1 Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass und Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
- 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Antragsteller ab 24 Jahren: 70,00 Euro
- Zuschlag für Expresspass: 32 Euro
- für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre
- ca. 5 Wochen
- Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses erscheinen.
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahre) muss wenigstens ein Erziehungsberechtigter mit dem Personalsausweis anwesend sein. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.
- 1 Ausweisdokument (Personalausweis, Geburtsurkunde)
- 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- 26,00 Euro
- für alle Personen: 1 Jahr
- ca. 1 Woche (in dringenden Fällen auch eine schnellere Bearbeitung möglich)
- Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.
Wir ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss die Zustimmung beider Elternteile vorliegen bzw. ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts.
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Kinder müssen ab dem 1. Januar 2024 genau wie Erwachsene einen normalen Reisepass beantragen, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen.
Benötigt wird der meist 32 Seiten umfassende Reisepass für Reisen ins Ausland. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis (Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Ihr gewähltes Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder dem Reisebüro.)
Was bedeutet das?
- Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für Reisen beantragt werden können. - Bereits ausgestellte Kindereisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
- Die Antragstellung für neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich.
Wie kann der Pass für Kinder beantragt werden?
Dazu ist die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig, bei dem ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden muss. Gegebenenfalls ist auch ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich. Ebenso muss die Zustimmung aller Personensorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. vor Ort erfolgen.
Die Ausstellung des Passes kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eine Ausstellung vor Ort, wie es beim Kinderreisepass bisher erfolgte, ist nicht mehr möglich.
Wir bitten darum, Ihre Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Termine zur Antragstellung von Dokumenten können unter 035603/682-0 vereinbart werden.
Beantragung von Führungszeugnissen
- Personalausweis
- 13,00 Euro
- 2 bis 3 Wochen
Meldebescheinigung und steuerliche Lebensbescheinigung
Ausstellung einer Meldebescheinigung
- Personalausweis
- 5,00 Euro
- Sofort (bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)
Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennung
- 5,00 Euro
- Sofort (bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)
Ausstellung von Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschrift oder Handzeichen
- Personalausweis
- 2,00 Euro
Beglaubigung von Zeugnissen
- Original
- Personalausweis
- 5,00 Euro/einseitig bzw. 7,50 Euro/mehrseitig
Es werden keine Personenstandsurkunden beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Burg (Spreewald).
Wohnungswechsel und Umzug
Anmeldung und Ummeldung
- Personalausweis und Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Vollmacht des unverheirateten Partners/der Partnerin
- Generalvollmacht bei betreuten Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung
- Personalausweis und Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Vollmacht des unverheirateten Partners/der Partnerin
- Generalvollmacht bei betreuten Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung Nebenwohnsitz
Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes erfolgen.
- Personalausweis und Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
- Vollmacht des unverheirateten Partners/der Partnerin
- Generalvollmacht bei betreuten Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung Nebenwohnsitz
Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskunft
- Personalausweis
- 10,00 Euro je nachgefragte Person
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Personalausweis
- 12,00 Euro je nachgefragte Person
Übermittlungssperre
Laut Bundesmeldegesetz sind Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels grundsätzlich zulässig, es sei denn, der/die Betroffene hat der Übermittlung der Meldedaten ausdrücklich widersprochen.
Der Widerspruch kann gegenüber der Meldebehörde als ein genereller Widerspruch für einen oder mehrere der genannten Zwecke erklärt werden.
Bereits erteilte Übermittlungssperren gegenüber Parteien, Kirchen, für Alters- und Ehejubiläen etc. behalten ihre Gültigkeit.
Anliegen zum EU-Führerschein
Bei Verlust des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)