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Bürgerbüro

bergarski běrow

Das Einwohnermeldeamt bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um Pass- und Meldeangelegenheiten. Auch viele weitere Dokumente wie Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen und Melderegisterauskünfte können Sie hier beantragen.

Termine für das Einwohnermeldeamt können

  • montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie
  • dienstags von 13.30 bis 18 Uhr und
  • donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr

unter Tel. 035603-6820 oder per E-Mail an info@amt-burg-spreewald.de vereinbart werden.

Aktuell 8 bis 9 Wochen Wartezeit auf Reisepässe

Aufgrund der bundesweit extrem gestiegenen Antragszahlen für Reisepässe beträgt die Wartezeit aktuell acht bis neun Wochen.
Wie die Bundesdruckerei* auf ihrer Internetseite mitteilt, boome die Nachfrage nach deutschen Reisepässen seit Jahresbeginn. Sie sei so hoch wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik – und übertreffe deutlich sämtliche Prognosen. 
Trotz verschiedener zusätzlicher Maßnahmen – sowie des unermüdlichen Einsatzes der Kolleginnen und Kollegen in der Produktion – habe man die Lieferzeiten von regulären Passbestellungen lange im gewohnten Rahmen halten können. "Da die Bestellzahlen jedoch weiter auf sehr hohem Niveau blieben und regelmäßig die Produktionskapazität überschritten, sind die durchschnittlichen Produktions- und Lieferzeiten für reguläre Passbestellungen kontinuierlich angestiegen." 
 
Die Amtsverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, dies bei ihren Planungen zu bedenken und rechtzeitig einen neuen Reispass zu beantragen.
 
* Der Link öffnet ein neues Fenster.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten prüfen!

Die Amtsverwaltung appelliert, die Ausweisdokumente regelmäßig auf die Gültigkeitsdauer hin zu überprüfen. 
Während der Coronapandemie und den daraus folgenden eingeschränkten Öffnungszeiten des Bürgeramtes wurden in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet.
Doch nun findet wieder ein regulärer Dienstbetrieb statt. Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich, Ihren Personalausweis zu kontrollieren. Auch bei Umzügen oder Zuzügen müssen die Ausweisdokumente verändert und aktualisiert werden.
Rückwirkend ab dem 01.07.2022 können alle Einwohner und Einwohnerinnen mit einem Verwarngeld bestraft werden, wenn diese kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können oder besitzen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) , die mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.

Beantragung eines Personalausweises

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Personalausweises erscheinen.
Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • die Geburtsurkunde
  • 1 Ausweisdokument
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
Gebühren:
  • Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Gültigkeitsdauer des Personalausweises:
  • für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahre : 10 Jahre
Herstellungsdauer:
  • ca. 3 Wochen
Hinweise
  • Fingerabdrücke: Seit dem 2. August 2021 ist die Speicherung von biometrischen Daten in Form von zwei Fingerabdrücken in einem elektronischen Medium im Personalausweis verpflichtend.
  • Strafgefangene, deren Haft nur noch drei Monate oder kürzer andauert, unterliegen künftig der Ausweispflicht.
  • Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.

Reisepass und Kinderreisepass

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Reisepasses erscheinen.
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahre) muss wenigstens ein Erziehungsberechtigter mit dem Personalausweis anwesend sein. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.
 
Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • 1 Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass und Geburtsurkunde oder Eheurkunde)
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
Gebühr:
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro 
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 60,00 Euro
  • Zuschlag für Expresspass: 32 Euro
Gültigkeitsdauer: 
  • für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre
Herstellungsdauer:
  • ca. 5 Wochen (AKTUELL 8 bis 9 Wochen!)
Hinweis:
  • Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige Reisepässe werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses erscheinen.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahre) muss wenigstens ein Erziehungsberechtigter mit dem Personalsausweis anwesend sein. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.

Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • 1 Ausweisdokument (Personalausweis, Geburtsurkunde)
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
Gebühr:
  • 26,00 Euro
Gültigkeitsdauer:
  • für alle Personen: 1 Jahr
Herstellungsdauer:
  • ca. 1 Woche (in dringenden Fällen auch eine schnellere Bearbeitung möglich)
Hinweis:
  • Es ist die Geschlechtsangabe „X“ auf den Dokumenten möglich.

Kinderreisepass

Ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis sowie das Kind müssen persönlich zur Beantragung des Kinderreisepasses erscheinen. Eine Vollmacht über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten ist ausreichend.

Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Nachweis bei alleinigem Sorgerecht
Gebühr:
  • 13,00 Euro
Gültigkeitsdauer:
  • Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Kinderreisepässe nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
  • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
  • Wünscht die antragstellende Person ein mehrere Jahre gültiges Dokument, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Herstellungsdauer:
  • ca. 1 Woche (in dringenden Fällen auch schnellere Bearbeitung möglich)

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Kinder müssen ab dem 1. Januar 2024 genau wie Erwachsene einen normalen Reisepass beantragen, wenn sie außerhalb Deutschlands verreisen.
Benötigt wird der meist 32 Seiten umfassende Reisepass für Reisen ins Ausland. Im Schengen-Raum reicht zum Nachweis der Identität in der Regel auch der Personalausweis (Genauere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Ihr gewähltes Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder dem Reisebüro.) 

Was bedeutet das?

  • Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
    Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für Reisen beantragt werden können.
  • Bereits ausgestellte Kindereisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
  • Die Antragstellung für neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich.

Wie kann der Pass für Kinder beantragt werden?

Dazu ist die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt notwendig, bei dem ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden muss. Gegebenenfalls ist auch ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich. Ebenso muss die Zustimmung aller Personensorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. vor Ort erfolgen.
Die Ausstellung des Passes kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eine Ausstellung vor Ort, wie es beim Kinderreisepass bisher erfolgte, ist nicht mehr möglich.

Wir bitten darum, Ihre Reisedokumente rechtzeitig zu überprüfen. Termine zur Antragstellung von Dokumenten können unter 035603/682-0 vereinbart werden.

 

Beantragung von Führungszeugnissen

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Führungszeugnisses erscheinen.
 
Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 13,00 Euro
Herstellungsdauer:
  • 2 bis 3 Wochen

Meldebescheinigung und steuerliche Lebensbescheinigung

Ausstellung einer Meldebescheinigung

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung der Meldebescheinigung erscheinen.
 
Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 5,00 Euro
Herstellungsdauer:
  • Sofort (bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung

Der Antragsteller kann den Antrag schriftlich stellen oder persönlich zur Beantragung erscheinen.
 
Zur Beantragung werden benötigt:
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennung
Gebühr:
  • 5,00 Euro
Herstellungsdauer:
  • Sofort (bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

Ausstellung von Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschrift oder Handzeichen

Zur Beglaubigung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 2,00 Euro

Beglaubigung von Zeugnissen

 
Zur Beglaubigung sind mitzubringen:
  • Original, Kopie des Originals
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 5,00 Euro/einseitig bzw. 7,50 Euro/mehrseitig
Hinweis:
Es werden keine Personenstandsurkunden beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Burg (Spreewald).

Wohnungswechsel und Umzug

Anmeldung und Ummeldung

Der Bürger muss persönlich erscheinen. Bei Familien kann ein Familienmitglied die Anmeldung vornehmen.
 
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.
 
 
Zur Abmeldung sind mitzubringen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderreisepass (Geburtsurkunde des Kindes nur, wenn Kinderreisepass noch nicht vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Abmeldung Nebenwohnsitz

Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen.

Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft

Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 10,00 Euro je nachgefragte Person

Erweiterte Melderegisterauskunft

Der Bürger muss ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Zur Beauftragung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
Gebühr:
  • 12,00 Euro je nachgefragte Person

Übermittlungssperre

Mit dem Bundesmeldegesetz sind Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben.
Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden.
Sie kann auch gegenüber der Meldebehörde als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden.

Bereits erteilte Übermittlungssperren gegenüber Parteien, Kirchen, für Alters- und Ehejubiläen etc. behalten ihre Gültigkeit.

Annahme von Anträgen für den EU-Führerschein

Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung erscheinen.
Zur Beantragung sind mitzubringen:
  • Personalausweis
  • alter Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
Gebühr:
  • 25,30 Euro

Herstellungsdauer:
  • ca. 4 Wochen