Aufbau der Amtsverwaltung
Verwaltung
Amt II
Finanzverwaltung / financnego zastojnstwa
Amt III
Bauverwaltung / twarskego zastojnstwa
Amt IV
Ordnungsverwaltung / pórědowe zastojnstwa
Tierseuchenallgemeinverfügung: Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Damit gilt auch eine Aufstallungsanordnung (Stallpflicht) für das Halten von Geflügel.
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)