Tourismusbeitrag
Weiterhin können Gemeinden für touristische Aufgaben einen Tourismusbeitrag (alt: Fremdenverkehrsbeitrag) erheben. Dieser wird von Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dafür gibt es eine gesonderte Satzung.
Der Tourismusbeitrag wird nicht vom Gast erhoben und darf ihm auch nicht in Rechnung gestellt werden!
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Erläuterung zur Tourismusbeitragssatzung für das Amt Burg (Spreewald)pdf | 24,52 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2022pdf | 217,53 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2021 und 2022pdf | 117,78 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2021doc | 38,00 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages Neueröffnung 2021doc | 37,50 KB