Grundsteuerreform in Brandenburg
Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren, eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.
Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, das erläutert ab sofort die neue Internetseite der Brandenburger Finanzverwaltung. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)