Spenden für Gemeinden
Sie möchten uns unterstützen?
Es gibt viele Anlässe, aus denen Sie das Amt Burg (Spreewald) oder die amtsangehörigen Gemeinden unterstützen können; seien es Dorfjubiläen oder Anschaffungen für die Dorfgemeinschaft.
Jede Spende, ob klein oder groß, ist herzlich willkommen. Spenden für das Amt Burg (Spreewald) und die amtsangehörigen Gemeinden können auf die jeweiligen Konten überwiesen werden. Nutzen Sie dafür einfach den QR-Code des Amtes oder der Gemeinde, die Sie unterstützen möchten.
Hinweise zur Überweisung
Bitte geben Sie im Verwendungszweck unbedingt das Wort „Spende“ sowie den konkreten Spendenzweck an.
Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Auf Antrag stellt die Finanzverwaltung eine Zuwendungsbestätigung für Spenden aus. Voraussetzung ist, dass der Spendenzweck den Vorgaben des § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz entspricht.
Für Geld- und Sachspenden stehen entsprechende Antragsformulare/Spendenanzeigen zur Verfügung. (siehe unten)
Bitte beachten Sie, dass Spenden für das laufende Kalenderjahr spätestens bis zum 31. Dezember auf dem Konto eingegangen sein müssen. Der Spender haftet für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Unzutreffende Angaben können steuerrechtliche Folgen haben.
Spenden an Vereine
Vereine mit anerkannten steuerbegünstigten Zwecken können in der Regel selbst Spenden entgegennehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an den jeweiligen Verein.