Tourismusbeitrag
Weiterhin können Gemeinden für touristische Aufgaben einen Tourismusbeitrag (alt: Fremdenverkehrsbeitrag) erheben. Dieser wird von Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus besondere unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dafür gibt es eine gesonderte Satzung.
Der Tourismusbeitrag wird nicht vom Gast erhoben und darf ihm auch nicht in Rechnung gestellt werden!
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Erläuterung zur Tourismusbeitragssatzung für das Amt Burg (Spreewald)pdf | 24,52 KB
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PDF_Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2026.pdfpdf | 218,42 KB
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PDF_Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2025 und 2026 bei Neueröffnung.pdfpdf | 117,92 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages 2025pdf | 91,50 KB
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Erklärung für die Berechnung des Tourismusbeitrages Neueröffnung_2025pdf | 94,83 KB