Wahlen und Volksbegehren
wuzwólowanja a ludowe póžedanja
Schöffenwahlen 2023: Sie wollen Schöffe werden?
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die ehrenamtlichen Richter in Strafsachen tragen die Bezeichnung „Schöffen“ bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Bezeichnung „Jugendschöffen“. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht, Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung. Für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand erhalten ehrenamtliche Richter eine Entschädigung.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Die ehrenamtlichen Richter in Strafsachen tragen die Bezeichnung „Schöffen“ bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Bezeichnung „Jugendschöffen“. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht, Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert.
Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung. Für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand erhalten ehrenamtliche Richter eine Entschädigung.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten www.schoeffenwahl.de, www.schoeffen.de oder www.schoeffenwahl2023.de (Es öffnet sich jeweils ein neues Fenster.)
Interessenten wenden sich in der Amtsverwaltung an:
Frau Mettner
Nachfolgend finden Sie das Bewerbungsformual:
Wahlergebnisse
Für die Ergebnisse der zurückliegenden Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen nutzen Sie bitte folgenden Link. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)