Wahlen und Volksbegehren
wuzwólowanja a ludowe póžedanja
Briefwahlunterlagen schon jetzt beantragen
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die sonst bei einer Wahl üblichen Fristen sind diesmal äußerst knapp bemessen. So werden wir erst am 6. oder 7. Februar 2025 über den Kreiswahlleiter die Stimmzettel geliefert bekommen. Das bedeutet, dass der Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst ab Montag, den 10. Februar 2025 erfolgen kann!
Wahlberechtigte, die bereits wissen, dass sie per Briefwahl wählen möchten, können den Antrag schon jetzt stellen, auch wenn noch keine Wahlbenachrichtigungskarten verschickt worden sind (dies erfolgt bis 2. Februar 2025). Es reicht ein formloser Antrag, der folgende Daten enthalten muss: Vorname(n) und Familienname, vollständige Anschrift, Geburtsdatum. Sofern die Unterlagen an eine andere als die Adresse des Hauptwohnsitzes geschickt werden sollen, muss natürlich auch diese Anschrift angegeben werden. Bitte vergessen Sie in keinem Fall das Geburtsdatum! Für mehrere Familienangehörige reicht ein Antrag. Die Anträge senden Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an wahl@amt-burg-spreewald.de.
Wahlberechtigt ist man bei der Bundestagswahl (im Unterschied zu allen anderen Wahlen) erst ab vollendetem 18. Lebensjahr!
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025pdf | 220,56 KB
- Wózjawjenje wuzwólowańskego zastojnstwa wó pšawje na póglědnjenje do zapisa wuzwólowarjow a wuźělenju wólbnych łopjenow za wuzwólowanje do Nimskego Zwězkowego sejma dnja 23. februara 2025pdf | 228,53 KB