Merkblatt für Energieaudits
Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist.
Die Energieeffizienzrichtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
U.a. ist in Art. 8 Abs. 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchzuführen, vorsehen
müssen.
Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht wurde u.a. eine Anpassung des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)1 vorgenommen.