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28.07.2025

Aufgehoben: Ganztägiges Verbot zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund anhaltender Trockenheit und ausbleibenden Niederschlägen musste die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung in Spree-Neiße per Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2025 ganztägig untersagt werden. Die hohen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben jedoch wieder zu einer deutlichen Erhöhung der Abflüsse in den betroffenen Gewässern im Einzugsgebiet der Spree geführt. Durch die zuständigen Fachbehörden wird eingeschätzt, dass der notwendige Abflusswert am Pegel Leibsch kurz- und mittelfristig nicht erneut dauerhaft unterschritten wird. Demzufolge ist davon auszugehen, dass sich Wasserentnahmen durch Anlieger und Eigentümer nicht mehr nachteilig auf die Gewässerökologie auswirken. Es besteht somit keine Notwendigkeit mehr, den Eigentümer- und Anliegergebrauch durch eine Allgemeinverfügung einzuschränken.

Der Widerruf der Allgemeinverfügung tritt zum 26. Juli 2025 in Kraft und ist online unter amtsblatt.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 26 einsehbar (Es öffnet sich ein neues Fenster.).

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa