Corona-Virus
Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Verlängerung seiner Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen beschlossen .
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens mit steigenden Ansteckungszahlen werden die in der Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2022 genannten Maßnahmen verlängert.
Die nun erlassene Verfügung gilt bis zum 31. März 2023.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.lkspn.de (Es öffnet sich ein neues Fenster).
Keine Bescheide des Gesundheitsamtes mehr
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert über ein verändertes Vorgehen im Zusammenhang mit Bescheinigungen zur Absonderung und Genesenennachweisen bei einer vorliegenden Infektion mit Covid-19.
Das Gesundheitsamt des Landkreises erstellt und verschickt seit dem 1. November 2022 keine Bescheide mehr an positiv getestete Personen. Stattdessen genügt als Nachweis für eine Infektion das Ergebnis des PCR-Tests – in Papierform oder digital auf dem Smartphone. Zur Nachweisführung, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, sollte dieses aufgehoben werden.
Bescheide werden nur ausgestellt, wenn ein dringendes Erfordernis nachgewiesen werden kann. Dafür können sich Bürgerinnen und Bürger an die Corona-Hotline des Landkreises unter Tel.: 03562 697 540 in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr oder per E-Mail an koordination.corona@lkspn.de wenden.
Auch ohne schriftliche Bescheinigung gilt für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur eigenständigen Absonderung für den Zeitraum von fünf Tagen, entsprechend der aktuellen Verordnung des Landes Brandenburg. Die Isolation gilt bereits ab dem positiven Schnelltest. Wer arbeitsunfähig an Covid-19 erkrankt, benötigt zudem ein ärztliches Attest. Bleiben die Symptome sowie positive Schnelltests über die Isolationszeit hinaus bestehen, gilt die dringende Empfehlung, die Isolation eigenverantwortlich fortzusetzen, ggf. unter Einbezug des Hausarztes, der für diese Zeit eine Krankmeldung ausstellen kann. Ein Genesenennachweis nach überstandener Erkrankung kann in der Apotheke oder beim Hausarzt erstellt werden.
(Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa)
Corona-Lagebericht Brandenburg
Das Land veröffentlicht täglich neu die Coronazahlen. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)
Alle Regeln und Verordnungen auf einen Blick
Alle Informationen zu Corona-Maßnahmen und Verordnungen finden Sie zeitnah und aktuell auf der Internetseite des Landes Brandenburg:
Corona-Informationsseite des Landes Brandenburg. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)
Nützliche Links
Weitere nützliche Informationen gibt es auf folgenden Internetseiten. (Es öffnet sich jeweils ein neues Fenster.)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind tagesaktuell abrufbar.
Informationen des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums für Unternehmen und ihre Beschäftigten, Solo-Unternehmer sowie Freiberufler