Corona-Virus
Brandenburg hebt Corona-Landesverordnung zum 1. März auf
(20.02.2023) Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen im § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 1. März 2023 enden zu lassen. Lediglich die Maskenpflichten für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen weiterhin bis zum 7. April 2023 bestehen bleiben.
Vor diesem Hintergrund wird Brandenburg – unter Vorbehalt der Zustimmung des Kabinetts – die eigene Corona-Landesverordnung zum 1. März aufheben. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher wird eine entsprechende Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung am Dienstag (21.02.) ins Kabinett einbringen.
Übersicht der aktuellen Corona-Maßnahmen: https://corona.brandenburg.de/corona/de/aktuelle-regelungen/ (Es öffnet sich ein neues Fenster.)
Beendigung der Isolationspflicht / Änderungen in der Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße
Mit Wirkung zum 13. Februar 2023 soll in Brandenburg die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion aufgehoben werden.
Das Gesundheitsministerium wird mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte auffordern, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen entsprechend aufzuheben oder in Teilen zu verändern.
Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte, dass sich die Lage erfreulicher Weise sehr entspannt hat. Vor diesem Hintergrund ist dieser Schritt für sie vertretbar. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren und Kontakte reduzieren.
Damit entfällt dann insgesamt die Bescheid-Erstellung seitens des Landkreises.
Ein Genesenen-Nachweis kann weiterhin beim Hausarzt oder der Apotheke mit dem Nachweis eines PCR-Ergebnisses erstellt werden. Da derzeit aber keine Zugangsbeschränkungen gelten, ist das für die meisten ohne Relevanz.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie unter www.lkspn.de (Es öffnet sich ein neues Fenster).
Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV
Mit Wirkung zum 02. Februar 2023 ist die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben worden. Das Bundesgesundheitsministerium rät weiterhin zum freiwilligen Tragen von Masken.
Maskenpflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht aber vorerst weiterhin beim Betreten von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie beim Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeeinrichtungen braucht es außerdem einen negativen Test.
Ob diese Maßnahmen in diesem Umfang noch notwendig bleiben, soll am 28. Februar 2023 noch einmal beraten werden.
Corona-Lagebericht Brandenburg
Das Land veröffentlicht täglich neu die Coronazahlen. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)
Nützliche Links
Weitere nützliche Informationen gibt es auf folgenden Internetseiten. (Es öffnet sich jeweils ein neues Fenster.)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind tagesaktuell abrufbar.
Informationen des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums für Unternehmen und ihre Beschäftigten, Solo-Unternehmer sowie Freiberufler