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Mit Wirkung zum 19. Juni 2025 hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung erlassen, die vorübergehend die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern der Spree mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt.