Eltern werden weiterhin bei Kitagebühren entlastet
Eltern mit geringen und mittleren Einkommen werden ab 2025 dauerhaft bei den Kitagebühren entlastet. Dies hat der Landtag des Landes Brandenburg im Dezember 2024 beschlossen. Die 2023 eingeführten Regelungen zur Beitragsfreiheit von Eltern mit Einkommen von mehr als 20.000 bis 35.000 Euro sowie zur Beitragsentlastung von Eltern mit Einkommen von mehr als 35.000 bis 55.000 Euro gelten unbefristet weiter. Es bleibt bei den in §§ 50 ff. KitaG geregelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträgen.
Weiterhin gelten natürlich auch die Regelungen für Eltern mit einem Einkommen bis 20.000 Euro und die Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter.
Gern verweisen wir auf den Einkommensrechner auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)
Das vollständige Gesetz finden Sie hier. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)