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03.02.2026

Sondernutzungssatzung in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)

Kommunale Wege und Straßen dienen dem öffentlichen Verkehr. Straßencafés, Gehwegaufsteller (Foto), Baugerüste, die in den Gehweg ragen usw. sind Sondernutzungen, die nun in der Sondernutzungssatzung geregelt werden. (Foto: K. Möbes)

Einen Tag nach dem Erscheinen des Amtsblattes am 4. Februar 2026 tritt die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)“  in Kraft. Doch was bedeutet das?

Eine „Sondernutzung“ tritt ein, wenn öffentliche Flächen, wie Straßen, Wege und Plätze, für andere Zwecke als den allgemeinen Gebrauch genutzt werden. Als Beispiele seien hier Außengastronomie oder das Aufstellen von Bauzäunen oder Werbeaufstellern genannt.

Die Sondernutzung bedarf künftig grundsätzlich der Erlaubnis durch die zuständige Straßenbaubehörde, was bei den gewidmeten Gemeinde- und sonstigen öffentlichen Straßen die Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) ist. Mittels eines Formulars (siehe Amtsblatt seite ...) kann die Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Der Antrag ist zudem auf der Internetseite des Amtes eingestellt. (www.amt-burg-spreewald.de → Bürgerservice → Formularservice → Ordnungsverwaltung → Sonstiges → Antrag Sondernutzung).

Wenn geltendes Recht oder örtliche Gegebenheiten der Bewilligung des Antrages widersprechen bzw. die Verkehrssicherheit gefährdet ist, kann eine Erlaubnis versagt werden.

Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Im Zusammenhang mit der Sondernutzung können Kosten entstehen, welche die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigen.

Für Fragen rund um die Sondernutzung oder die Beantragung steht Ihnen in der Ordnungsverwaltung Frau Steffner unter Telefon 035603/68237 zur Verfügung.