Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Eigentumsnachweis
Keine
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
10 bis 12 Wochen
Keine
Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Fax: 033702/214200
Telefon Zentrale: 033702/2140
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de