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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Kampfmittelbelastung Überprüfung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
  • informiert darüber, ob sich konkrete Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben haben und ob weitere Gefahrenerkundungs/Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich sind
  • eine Überprüfung wird insbesondere bei Bauvorhaben auf Kampfmittelverdachtsflächen erforderlich
  • zuständig: Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
  • Antrag erforderlich

Beschreibung

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 37a OBG

§ 13 BbgBO

Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis

Eigentumsnachweis

Voraussetzungen

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

Abgabe: EUR 50,00 - 800,00

Verfahrensablauf

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen

Fristen

Keine

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
  • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Ansprechpunkt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Fax: 033702/214200

Telefon Zentrale: 033702/2140

E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de

Stelle:
Zentraldienst der Polizei
Adresse:
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Telefon:
033702 91-484