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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme
Beschreibung:

Grundlegendes

Kenntnis von Kampfmitteln / Munition anzeigen

Kampfmittel nicht berühren

Kennzeichnung der Fundstelle

Gefahrenbereich unverzüglich verlassen

Information und Warnung der Personen im Gefahrenbereich

sofortige Meldung des Kampfmittelfunds bei der Polizei unter der Telefonnummer 110, bei der örtlichen Ordnungsbehörde

Angaben zur Person (Wer?), Fundort (Wo?) und Fundsache (Was?) sind mitzuteilen

zuständig: Polizei, örtliche Ordnungsbehörde

Beschreibung

Sie müssen einen Kampfmittelfund sofort melden, um andere Personen vor der Gefahr zu schützen. Die Meldung erfolgt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Bitte berühren Sie die Kampfmittel nicht. Wenn möglich, kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle. Warnen Sie weitere Personen im Gefahrenbereich und verlassen Sie den Gefahrenbereich sofort wieder. Weitere Maßnahmen werden durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde durchgeführt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 2 Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kampfmittelfund telefonisch bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Ebenso ist eine Meldung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Sprechzeiten möglich. Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Der Gefahrenbereich wird durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde bis zum Eintreffen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gesichert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf möglich

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Es ist verboten, nach Kampfmitteln zu suchen, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder sie in Besitz zu nehmen sowie sie zu beseitigen oder zu vernichten.

Zuständige Stelle

Jede Polizeibehörde;

Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter und mitverwaltende Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden)