Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,
Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Gebührenbescheid:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)