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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
  • Als Strahlenschutzverantwortliche müssen Sie die Behörde über die Bestellung und Abbestellung von Strahlenschutzbeauftragten informieren.
  • Angaben zu den Röntgeneinrichtungen beziehungsweise den radioaktiven Stoffen, mit denen die strahlenschutzbeauftragte Person umgehen wird
  • Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse erforderlich, beispielsweise Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis
  • zuständig: vor Ort für das Unternehmen zuständige Behörde für Strahlenschutz

Beschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
  • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
  • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

Bearbeitungsdauer

Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Fristen

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse:
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift:
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801