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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
  • In Unternehmen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, z.B. Röntgeneinrichtungen betreiben, nimmt die Leitung der Firma oder z.B. des Krankenhauses die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahr
  • Strahlenschutzverantwortliche sorgen u.a. dafür, dass für einen sicheren Betrieb
    • ausreichend Personal vorhanden ist
    • die Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden
  • Mitteilung an die zuständige Behörde muss enthalten:
    • Angaben zur strahlenschutzverantwortlichen Person, bei juristischen Personen Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
    • falls ein Strahlenschutzbeauftragter nicht notwendig ist: Nachweise zur Fachkunde im Strahlenschutz
    • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ergeben
    • aktueller Handelsregisterauszug
  • Wechsel der Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, ist der Behörde mitzuteilen
  • zuständig: zuständige Behörde für Strahlenschutz

Beschreibung

Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

Bearbeitungsdauer

Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse:
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift:
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801