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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Werkstoffprüfung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung zur Werkstoffprüfung
  • Unternehmen mit Röntgeneinrichtungen müssen für deren Betrieb eine Genehmigung einholen, wenn
    • sie die Röntgeneinrichtungen erstmalig in Betrieb nehmen wollen
    • wesentliche Änderungen am Betrieb der Röntgeneinrichtungen vornehmen wollen
  • für den Antrag notwendige Voraussetzungen und Nachweise beziehen sich z.B. auf
    • die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten
    • Ausrüstung und getroffene Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften
    • Rechtfertigung der Tätigkeitsart
  • Antrag auf Genehmigung muss vor der Inbetriebnahme bzw. vor Umsetzung der Änderung einer Röntgeneinrichtung gestellt werden
  • zuständig: zuständige Behörde für Strahlenschutz

Beschreibung

Um eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben zu können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

Der Behörde müssen Sie auch mitteilen, wenn Sie wesentliche Änderungen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung vornehmen möchten. In diesem Fall benötigen Sie eine erneute Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag auf Genehmigung
    • des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder
    • der Änderung einer Röntgeneinrichtung
  • Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, zum Beispiel Pläne, Zeichnungen oder Beschreibungen
  • Angaben zur Anzahl der Strahlenschutzbeauftragten und deren Befugnissen
  • Angaben zur Ausrüstung und zu getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften
  • Angaben zur Zuverlässigkeit und Strahlenschutz-Fachkunde der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und der Strahlenschutzbeauftragten
  • eine Strahlenschutzanweisung, falls erforderlich

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der antragstellenden sowie der strahlenschutzbeauftragten Personen.
  • Die strahlenschutzbeauftragte Person muss über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.
  • Sie benötigen ausreichend viele Strahlenschutzbeauftragte und diese müssen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Befugnisse verfügen.
  • Sie benötigen ausreichend Personal, um die Tätigkeit sicher ausführen zu können.
  • Sie müssen über ausreichend Ausrüstung verfügen und entsprechende Maßnahmen treffen zur Einhaltung der Schutzvorschriften nach dem Stand der Technik.
  • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen. Erst wenn Sie die Genehmigung schriftlich erhalten haben, dürfen Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse:
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift:
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801