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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung
  • Unternehmen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen wenn die phytosanitären Einfuhrvorschriften des Ziellandes dieses vorsehen
    • ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
    • sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
  • internationaler Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen unterliegt strenger Kontrolle
  • Gefahr besteht, dass sich Schadorganismen in neuer Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen
  • mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt
  • mit dem PGZ für die Wiederausfuhr wird der Reexport bescheinigt und das PGZ aus dem Ursprungsland beigefügt
  • bei Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU-Mitgliedstaaten muss ein, bzw. müssen mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragt werden
  • gleiches gilt, wenn der Ursprung der Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss
  • VAZ dient als Grundlage für das PGZ und muss vom Exporteur beantragt werden
  • mit VAZ und PGZ wird bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden
  • zuständig: zuständiger amtlicher Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes

Beschreibung

Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.

Wenn Sie also Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren möchten, benötigen Sie vor der Ausfuhr

  • ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
  • sowie gegebenenfalls ein oder mehrere Vorausfuhrzeugnisse (VAZ)
  • oder im Falle der Einfuhr aus einem Drittland mit anschließender Ausfuhr in ein Drittland ein PGZ für die Wiederausfuhr.

Mit dem PGZ / VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

Sie müssen ein oder mehrere VAZ am jeweiligen Ursprungsort beantragen, wenn sich

  • Ihre Sendung aus Teilsendungen mit Herkunft aus Bereichen verschiedener Pflanzengesundheitsdienste der Bundesländer / EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt oder
  • der Ursprung Ihrer Sendung nicht im gleichen Zuständigkeitsbereich eines Pflanzengesundheitsdienstes liegt, wie der Ort, an dem eine notwendige Behandlung der Sendung durchgeführt werden muss.

Die VAZ dienen als Grundlage für das PGZ, das Sie beim zuständigen amtlichen Pflanzengesundheitsdienst im Bundesland beantragten können.

Mit beiden genannten Dokumenten wird Ihnen bei erfolgreicher Inspektion bestätigt, dass die pflanzengesundheitlichen Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben benötigen Sie für das Online-Formular:

  • Adressen
    • der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
    • der Exporteurin beziehungsweise des Exporteurs
    • der Post- und Rechnungsempfängerin beziehungsweise des Post- und Rechnungsempfängers
  • Name der Empfängerin oder des Empfängers sowie des Einfuhrlandes
  • Ursprungsort
  • Transportmittel
  • Registriernummer der Ausführerin oder des Ausführers
  • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner vor Ort
  • Warenbeschreibung, botanischer Name und Mengen
  • gegebenenfalls durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
  • gegebenenfalls Importerlaubnis des Einfuhrlandes
  • gegebenenfalls Prüfberichte von Laboruntersuchungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Tarifstelle 3.2 – Gebühr wird nach Warenart und Menge bis zum Höchstbetrag berechnet

Verfahrensablauf

Sie beantragen das erforderliche Pflanzengesundheitszeugnis beziehunsgweise Vorausfuhrzeugnis oder Zeugnis für die Wiederausfuhr und die erforderlichen Untersuchungen.

Der amtliche Pflanzengesundheitsdienst des Bundeslandes prüft den Antrag und teilt Ihnen die weiteren Schritte mit.

Fristen

Land Brandenburg:

Beantragungfrist für Zeugnisse in Brandenburg beträgt mindestens 5 Werktage bzw. bei erforderlichen phytosanitären Untersuchungen zum geeigneten Zeitpunkt.

Formulare/Schriftformerfordernis

Online-Dienst vorhanden: Ja

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Stelle:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Adresse:
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 60676-2403
(Bemerkung: Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)

0335 60676-2403
(Bemerkung: Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)

0335 60676-2101
(Bemerkung: Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)