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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Denkmalauskunft Ausstellung Bau- und Kunstdenkmal
  • Bau- und Kunstdenkmal können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände, Wandmalereien oder ganze Straßenzüge sein.
  • Einsichtnahme ist für jedermann über die Denkmaldatenbank der zuständigen Stelle oder die amtliche Denkmalliste möglich.
  • formloser Antrag bei weitergehenden Informationen und Akteneinsicht
  • erforderliche Unterlagen (falls vorhanden): Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
  • zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Beschreibung

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.

Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Eigentumsnachweis
  • ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne

Voraussetzungen

Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen.  Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen

Fristen

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Stelle:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse:
Wünsdorfer Platz 4
15806 Zossen - Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.