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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Grabungsgenehmigung beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen
  • Antrag erforderlich
  • umfasst Suche und Grabung nach Bodendenkmalen, Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern
  • Genehmigung mit Auflagen verbunden (z.B. Behandlung, Sicherung und Dokumentation von Bodenfunden)
  • zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM)

Beschreibung

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
  • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
  • Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

Verfahrensablauf

Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Fristen

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Hinweise (Besonderheiten)

Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Stelle:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse:
Wünsdorfer Platz 4
15806 Zossen - Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200