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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Studium im Schwerpunktbereich abschließen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung
  • Teil der Abschlussprüfung und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat
  • schriftlicher Antrag notwendig
  • vollständige Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung)
  • Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die jeweilige Hochschule
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Beschreibung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Rechtsgrundlage(n)

Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).

Voraussetzungen

Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
  • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Fristen

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule