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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
keine
abhängig von der jeweiligen Hochschule
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.
die jeweilige Hochschule