Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Sie möchten Ihr Grundstück teilen, zum Beispiel, weil Sie eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie das Grundstück zunächst vermessen lassen. Dadurch entsteht die von Ihnen gewünschte neue Grenze, die mit Grenzzeichen vor Ort gekennzeichnet wird. Dies kann ein ansässiger, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin für Sie erledigen oder die zuständige Katsterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Damit aus Ihrem bisherigen Grundstück neue Grundstücke entstehen, müssen nach der Vermessung noch zwei Behörden aktiv werden. Zuerst die Katasterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt und danach das zuständige Grundbuchamt. Die Katasterbehörde wird automatisch aktiv, sobald die für die Vermessung beauftragte Stelle alle Unterlagen dort eingereicht hat.
Mit der Information über die neuen Flurstücke kann auf Antrag das Grundbuchamt im Grundbuch die neuen Grundstücke bilden. Wenn dies abgeschlossen ist, ist Ihr Grundstück geteilt und Sie können über die neuen Grundstücke verfügen.
Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
sind.
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.