Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.
Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.
Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).
Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen durchgeführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.
Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.
Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Anerkennung einer Bezeichnung mit Prüfungsgespräch: 200,00 € gemäß Verwaltungsgebührenordnung der LÄKB
Sobald Sie die Approbation erhalten haben, können Sie eine Weiterbildung beginnen. Alle angebotenen Weiterbildungskurse werden von der Ärztekammer bekannt gegeben. Während der Weiterbildung erwerben Sie alle notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle absolvierten Kurse werden in einem Logbuch dokumentiert.
Am Ende der Weiterbildung beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer. Sie können zu einer Prüfung zum Schwerpunkt erst zugelassen werden du die Anerkennung erhalten, wenn Sie bereits eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert haben.
Die Ärztekammer setzt den Termin zur Prüfung. Diese ist mündlich und dauert mindestens 30 Minuten.
Sie erhalten die Anerkennungsurkunde und dürfen die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen.
Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 WBO setzt die Ärztekammer den Termin für die Prüfung fest, die in angemessener Frist, spätestens 6 Monate nach der Zulassung, stattfindet.
Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.
Landesärztekammer Brandenburg
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.