Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen
Beschreibung:

Grundlegendes

Familien mit geringem Einkommen können eine Förderung für einen gemeinsamen Urlaub in Höhe von 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied erhalten. Gefördert werden mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen.

Beschreibung

Ziel der Förderung ist, Familien, Alleinerziehende und Großeltern mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Familien sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Zuschüsse können auch für Kinder gewährt werden, für die die/der Antragstellende sorge- oder umgangsberechtigt ist, die aber nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - geeignete Angebote für Familienferienreisen wahrnehmen können.

Gefördert werden Urlaube mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen und Ferienunterkünften. Daneben werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden gefördert. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.

Bei der Wahl des Urlaubslandes gibt es keine Einschränkung.

Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und kann für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst werden. Eine Splittung des Urlaubes ist nicht gestattet. Die Bezuschussung ist nur einmal jährlich möglich.

Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse wird durch die Bewilligungsbehörde regelmäßig frühestens 4 Wochen vor Reisebeginn vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden vor Reiseantritt benötigt:

  1. Antragsformular im Original
  2. Buchungsbestätigung
  3. die Einkommensnachweise aller Familienmitglieder (drei Monate vor dem Monat der   Antragstellung) und
  4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

Wenn Sie Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, dann ist der aktuelle Bescheid mit dem Berechnungsbogen als Nachweis ausreichend, Punkt 3 und 4 entfallen.

Als Einkommen bei Selbstständigen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor Antragstellung erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Steht das Einkommen des letzten Kalenderjahres bei Antragstellung noch nicht fest, so wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich geringer als das zugrunde liegende Einkommen des letzten beziehungsweise vorletzten Kalenderjahres, ist vom glaubhaft gemachten Einkommen des laufenden Kalenderjahres auszugehen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung.

Voraussetzungen

Gefördert werden Familien, die

  • ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land Brandenburg haben,
  • gemeinsam mit ihren Kindern reisen, für die Leistungen nach dem Bundeskindergesetz bezogen werden,
  • über ein geringes Familieneinkommen verfügen und
  • einen Urlaub in einer offiziell gemeldeten Ferienunterkunft geplant haben.

Der Antrag soll 6 Wochen vor Reiseantritt, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise vollständig beim Landesamt für Soziales und Versorgung vorliegen.

Förderfähig sind Familien, die im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung, Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Die entsprechenden Bescheide sind mit dem Antrag vorzulegen.

Darüber hinaus können Familien einen Zuschuss erhalten, wenn ihr monatliches Einkommen 150 Prozent der Regelleistung des Bürgergeldes und des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreitet.

Zuschüssen können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung

Zuständig für:
Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Leistung:
Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.