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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker Anerkennung
Beschreibung:

Beschreibung

Die Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder die Ausübung dieses Berufs ist durch rechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.

Sie können mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur arbeiten, wenn Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen und damit Ihre Qualifikation den rechtlichen Anforderungen entspricht. Um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Wenn die Prüfung Ihrer Hochschul-Qualifikation positiv ausfällt und Sie sonstige Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesem müssen Sie ein Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), ein Führungszeugnis sowie die Nachweise über das Vorliegen des Ausbildungsabschlusses beifügen. Alle Dokumente sind ggf. als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ oder „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ erhält auf Antrag, wer:

  1. nachweislich ein Studium der Lebensmittelchemie von mindestens acht Semestern an einer Universität und/oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland absolviert und die nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat,
  2. danach eine berufspraktische Ausbildung von zwölf Monaten in der amtlichen Lebensmittelüberwachung abgeleistet hat, die den Anforderungen der aufgrund des § 4 erlassenen Rechtsverordnung entspricht,
  3. die Staatsprüfung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker bestanden hat und
  4. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs des Lebensmittelchemikers ergibt

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung soll die zuständige Behörde nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheiden.

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Adresse:
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
(Bemerkung: Haus S)
Postanschrift:
Postfach Postfach 60 11 63
14469 Potsdam
Telefon:
0331 866-0
E-Mail:
poststelle@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: Allgemeine E-Mail-Adresse des Ministeriums)

presse@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: E-Mail-Adresse der Pressestelle des Ministeriums)

poststelle.krypto@msgiv.brandenburg.de
(Bemerkung: E-Mail-Adresse für eine verschlüsselte Nachricht )
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahn:
Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-Hauptbahnhof
Haltestelle: Bus:
Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
Haltestelle: Tram:
Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"
Rollstuhlgerecht:
ja