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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

Beantragung der Zuschüsse pro Schulhalbjahr bei den zuständigen Schulverwaltungsämtern des Landes Brandenburg

Beschreibung

Wenn Sie als Berufsschüler oder Berufsschülerin für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL-Unterkunft-Verpflegung - RL-UV) vom 31. August 2019, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Juli 2021

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Anlage 1)
  • bestätigte Teilnahme am Unterricht im Antragsformular,
  • der Turnusplan der Berufsschule,
  • die Originalbelege für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung,
  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages

und

  • bei Antragstellenden mit einer Ausbildungsstätte außerhalb des Landes Brandenburg außerdem der Ablehnungsbescheid des anderen Bundeslandes, sowie eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitgebers, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen werden.
  • je nach Einzelfall:
    • Nachweis einer Behinderung
    • Kopie der Genehmigung des Besuches einer anderen Fachklasse
    • Nachweis oder Erklärung zum Antrag auf Abschlagszahlung

Voraussetzungen

  • ein Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO vorliegt,
  • die besuchte und zuständige Berufsschule sich im Land Brandenburg oder in einem Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet,
  • aufgrund der täglichen Fahrtzeit gemäß Nummer 3 Absatz 2 eine berufsschulnahe Unterkunft genutzt wird,

und

  • sie im Land Brandenburg berufsschulpflichtig gemäß § 39 Absatz 2 BbgSchulG oder berufsschulberechtigt gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG sind,

oder

sich der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 9 Abgabenordnung im Land Brandenburg befindet, ihre Ausbildungsstätte jedoch außerhalb des Landes Brandenburg liegt und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt (Ablehnungsbescheid).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):

  • erstes Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.
  • zweites Schulhalbjahr: 01.02. – 31.07.

Antragstellung

  • Der Antrag ist beim zuständigen Schulverwaltungsamt zu stellen. Für Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.

Auszahlung

  • Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich.
  • Vorauszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich nachweisen.

Bearbeitungsdauer

in Abhängigkeit der vorliegenden Anträge: 6-8 Wochen

Fristen

Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden:

  • erstes Schulhalbjahr (01.08. – 31.01.): bis zum 31.03.
  • zweites Schulhalbjahr (01.02. – 31.07.) bis 30.09.

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich
  • Schriftformerfordernis

Zuständige Stelle

Schulverwaltungsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Referat 34

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.