Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
keine
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.