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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung
    • Schwachgebundene Asbestmaterialien werden entfernt
    • Geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattungen sind vorhanden
    • Mind. einen sachkundigen Mitarbeiter
    • Angabe der geplanten Tätigkeiten
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Beschreibung

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

Rechtsgrundlage(n)

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

Voraussetzungen

  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Formulare/Schriftformerfordernis

Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse:
Horstweg 57
14478 Potsdam

Postfach 90 02 36
14469 Potsdam
Telefon:
0331 8683-444

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.