Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/ der kreisfreien Stadt.
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren wollen, aber immer noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungssuche erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Achten Sie darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis gewesen sein, kann die Aufenthaltserlaubnis nur erneut erteilt werden, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Ausbildungssuche in Deutschland aufgehalten haben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet erteilt, höchstens jedoch für die Geltungsdauer von insgesamt sechs Monaten.
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Kostenhöhe (fix):
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Woche bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Antragsfrist
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs Wochen bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Dauer (bei fester Zeit): maximal 6
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet, höchstens jedoch für eine Gesamtgeltungsdauer von sechs Monaten.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/berufsausbildung
Mehrsprachiges Informationsportal zum Leben in Deutschland für Menschen, die neu in Deutschland sind. Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
https://handbookgermany.de/de/visa-seeking-vocational-training
Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.