Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Zuständig im Land Brandenburg die Ausländerbehörde des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum der Zwecke eines Schulbesuchs erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine bloße Teilzeitschulausbildung genügt diesen Anforderungen nicht.
Diese wird grundsätzlich für die jeweilige Dauer Ihres Aufenthaltszweckes erteilt.
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Kostenhöhe (fix):
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs Wochen bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständig im Land Brandenburg ist, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.