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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Abfallentsorgernummer beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Abfallentsorgernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
  • Abfallentsorgernummer  identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

Beschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

  • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
  • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

positives Votum der Überwachungsbehörde

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt

Verfahrensablauf

Land Brandenburg:

Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

ca. 2 Wochen

Fristen

Land Brandenburg:

keine

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Nur im Bescheid

Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief

Hinweise (Besonderheiten)

Land Brandenburg:

Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.

Zuständige Stelle

SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

Ansprechpunkt

Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring

Stelle:
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Adresse:
Großbeerenstr. 231
14480 Potsdam
Telefon:
+49 331 2793-0
E-Mail:

Online-Beantragung

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.