Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung
  • In folgenden Fällen kann die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz eine zusätzliche Nachtarbeit bewilligen:
    • für Schichtbetriebe zum Erreichen zusätzlicher Freischichten
    • für Bau- und Montagestellen
    • für Saison- und Kampagnenbetriebe
  • Antrag notwendig
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz

Beschreibung

Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

  • Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

Voraussetzungen

  • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

  • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
  • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Stelle:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse:
Horstweg 57
14478 Potsdam

Postfach 90 02 36
14469 Potsdam
Telefon:
0331 8683-444

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.