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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister mit Berufsqualifikation aus EU- und EWR-Staaten und Schweiz beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Rechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
  • Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern
  • Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erforderlich
  • Notwendig für die Bereiche
    • Inkassodienstleistungen
    • Rentenberatung
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
  • besondere Sachkunde erforderlich
  • bei einer Berufsqualifikation aus EU- und EWR-Staaten und der Schweiz ist der Nachweis der praktischen Sachkunde durch einen mindestens 6-monatigen Anpassungslehrgang möglich
  • Antrag schriftlich
  • zuständig: Registrierungsbehörde nach Ort der Ausübung
     

Beschreibung

Wenn Sie eine Rechtsdienstleistung in den Bereichen Inkasso, Rentenberatung oder Rechtsberatung im ausländischen Recht erbringen möchten, müssen Sie sich in das Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Ziel ist der Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.
Sie müssen eine Eintragung in das Register beantragen, wenn Sie in einem dieser Bereiche rechtliche Beratung anbieten möchten:

  • Inkassodienstleistungen 
  • Rentenberatung auf dem Gebiet 
    • der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
    • des sozialen Entschädigungsrechts 
    • des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
    • der betrieblichen und berufsständischen Versorgung 
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

Eine Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Um sich registrieren lassen zu können, müssen Sie eine besondere theoretische und praktische Sachkunde nachweisen. 
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz erlangt haben, können Sie Ihre praktische Sachkunde durch einen mindestens 6-monatigen Anpassungslehrgang nachweisen.
Nach der erfolgreichen Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister dürfen Sie den Begriff „Inkasso“, sowie die Bezeichnung „Rentenberaterin“ oder „Rentenberater“ oder ähnliche Begriffe in Ihrer Berufsbezeichnung verwenden.
Falls Sie dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtssuchenden erbracht haben, kann Ihnen die Erbringung von weiteren Rechtsdienstleistungen für längstens 5 Jahre untersagt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung der zu registrierenden Person
  • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde der zu registrierenden Person
  • gegebenenfalls Arbeitszeugnisse
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung für die zu registrierende Person
  • Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt ist
  • Wenn es sich um einen Antrag im Bereich Inkassodienstleistungen handelt, sind zusätzlich erforderlich: 
    • Auskunft nach § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung 
    • inhaltliche Darstellung der beabsichtigten Tätigkeiten 
       

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, eine Rechtsdienstleistung in den Bereichen Inkasso, Rentenberatung oder Rechtsberatung im ausländischen Recht in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz zu erbringen.
Sie müssen eine besondere theoretische und praktische Sachkunde nachweisen. 

  • Sie können die theoretische Sachkunde insbesondere durch eine Bestätigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber erbringen, dass dort eine Berechtigung zur Ausübung des Berufes besteht. Je nachdem, ob der Beruf im Herkunftsstaat reglementiert ist oder nicht können noch weitere Nachweise insbesondere über die Dauer der Berufsausübung erforderlich sein.
  • Den Nachweis der praktischen Sachkunde können Sie durch Vorlage einer Bescheinigung über die Durchführung eines mindestens 6-monatigen Anpassungslehrgang bringen.

Sie müssen Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Registrierung (einschließlich Eintragung einer qualifizierten Person bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

Gebühr: EUR 150,00

Widerruf oder Rücknahme der Registrierung

Gebühr: EUR 75,00

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister beantra-gen Sie auf den vorgesehenen Formularen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Registrierungsbehörde.

  • Rufen Sie die nötigen Antragsformulare im Registrierungsportal online ab. 
  • Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus. Achten Sie dazu insbesondere 
    • auf die Angabe des Bereiches oder Teilbereiches, für den die Registrierung erfolgen soll, 
    • bei der Registrierung für Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht: auf die Angabe des ausländischen Rechts, auf das sich die Registrierung beziehen soll. 
  • Die Antragsformulare reichen Sie gemeinsam mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Registrierungsbehörde ein. 
  • Im Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob die Registrierung erfolgt ist.
     

Bearbeitungsdauer

Anträge auf Registrierung sind grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten (§ 13 Absatz 3 Satz 1 RDG)

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Antrag sowie die notwendigen Erklärungen erfordern Ihre eigenhändige Unterschrift.

Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen möchten, muss Ihr Antragsformular nach deutschem Recht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, um als unterschrieben zu gelten. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Für eine qualifizierte elektronische Unterschrift benötigen Sie ein entsprechendes Programm. Elektronische Signaturen können Sie erwerben bei:

  • Vertrauensdiensteanbietern (laut Verzeichnis der Bundesnetzagentur) oder
  • der Bundesdruckerei (für Bürger mit neuem Personalausweis/nPA oder elektronischem Aufenthaltstitel)
     

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

 

Stelle:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Adresse:
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:
0338 139-90

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.