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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Beschreibung:

Grundlegendes

Genehmigung einer Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz

Beschreibung

Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Fristen

Keine

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Ansprechpunkt

Bautechnisches Prüfamt

Stelle:
Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Adresse:
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon:
03342 4266-0
03342 4266-3001
(Bemerkung: Sekretariat)
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Schmellwitz-Anger bis zur Haltestelle Stadthalle bzw. bis Haltestelle August-Bebel-Straße:
Straßenbahn: Straßenbahnlinie 1
Haltestelle: auptbahnhof in Richtung Stadthalle bis Haltestelle Papitzer Straße:
Bus: Buslinie 16
Haltestelle: Hauptbahnhof in Richtung Burg über Stadthalle Cottbus bis zur Haltestelle Berliner Straße:
Bus: Buslinie 47