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Genehmigung einer Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Keine
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Bautechnisches Prüfamt