Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende
Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.
Keine
Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Bürgeramt, Pass- und Meldewesen
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.