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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zusatzhilfen beim Studium erhalten
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Nachteilsausgleich beantragen
  • Antrag notwendig
  • für Studierende in einer Schwangerschaft, mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen, mit Behinderung sowie mit chronischen oder seelischen Beeinträchtigungen
  • Nachweis über die Berechtigung erforderlich (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes)
  • individuelle Vereinbarung mit der Hochschule bzw. Entscheidung von der Hochschule (Prüfungsausschuss)
  • zuständig: die jeweilige Hochschule

Beschreibung

Der Nachteilsausgleich betrifft sowohl Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, als auch Studierende mit Behinderung sowie einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.

Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert. Das gilt zum einen für die Durchführung Ihres Studiums und zum anderen für alle Leistungsnachweise im Studium:

  • Klausuren,
  • Referate,
  • mündliche Prüfungen,
  • Hausarbeiten,
  • Berichte und
  • Abschlussarbeiten.

Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses des jeweiligen Fachbereichs
  • Nachweis über die Beeinträchtigung (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufen-Bescheid, Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes)

Voraussetzungen

Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen wegen:

  • länger andauernder Krankheit
  • körperlicher Beeinträchtigung
  • Behinderung
  • Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt
  • Krankheit/Behinderung eines nahen Angehörigen (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partnerinnen/Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Nachteilsausgleich jederzeit bei Ihrer Hochschule stellen. In der Regel ist der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fächer zuständig.

Da der Nachteilsausgleich stets individuell vereinbart wird, sollten Sie bereits vor der Antragstellung ein Gespräch mit der Hochschule führen. In diesem Gespräch können Sie darlegen, in welchen Bereichen Sie beeinträchtigt sind und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erfolgen sollte.

Auch empfiehlt es sich, den Antrag vor einer Prüfung zu stellen, denn Ihr Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Das heißt auch, dass Sie eine Prüfung nicht anfechten können, wenn Sie den Antrag erst danach stellen.

Hinweis:
Die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts und die Gestaltung angemessener Maßnahmen ist entscheidend vom Einzelfall abhängig.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Fristen

Keine.

Sie können den Nachteilsausgleich nicht rückwirkend beantragen.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.