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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Hochschulvorlesung ohne Einschreibung besuchen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Gasthörerschaft beantragen
     
  • Antrag notwendig
     
  • keine Hochschulzugangsberechtigung bzw. Immatrikulation nötig
     
  • Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst
     
  • Beantragung erfolgt jeweils für ein Semester und höchstens für 8 Semesterwochenstunden
     
  • Kostenrahmen: EUR – 46 EUR pro Semester (in Ausnahmefällen kostenlos)
     
  • Verlängerung der Gasthörerschaft für ein weiteres Semester möglich
     
  • kein Studierendenausweis, kein Semesterticket, keine Prüfungsleistungen möglich
     
  • Gasthörerschein nicht auf ein Studium anrechenbar
     
  • zuständige Stelle: die jeweilige Hochschule

Beschreibung

Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen. Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

Voraussetzungen

  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
In Ausnahmefällen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

Kostenrahmen: [Gebühr]: EUR 15,00 – 46,00

Verfahrensablauf

Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Fristen

Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule