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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
  • Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen, benötigen eine Genehmigung
  • betrifft auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde

Beschreibung

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Welche Formulare für das konkrete Vorhaben auszufüllen sind und welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen, wird verbindlich von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Dies kann in einem Vorgespräch erfolgen. Dem Genehmigungsantrag sind in der Regel Pläne, Fließschemata und Beschreibungen/Erläuterungen von Maßnahmen und Betriebsweisen beizufügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird auch im Fall der Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens für zurückgezogene Anträge eine Gebühr nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und der Gebührenordnung erhoben. Diese ist abhängig von den Errichtungskosten und schließt Gebühren für andere Amtshandlungen, z. B. Stellungnahmen der Baubehörde, mit ein. Auslagen für z. B. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Raummiete bei Erörterungsterminen, aber auch von der Behörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sind von der Antragstellerin zu erstatten.

Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden vollständigen Unterlagen in förmlichen Verfahren innerhalb einer Frist von sieben Monaten und in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden.

Fristen

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Land Brandenburg:

Nach Bekanntmachung der Genehmigung beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.

Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellt Antragstellern für die immissionsschutzrechtliche Antragstellung das Programm „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)“ kostenlos zur Verfügung. Das Programm unterstützt den Antragsteller durch Hilfetexte, Schlüsseltabellen, Voreinstellungen in Formularen und automatische Übernahme von Eingaben in nachfolgende Formulare bei der vollständigen und richtigen Antragstellung. Gleichzeitig dient das Programm dazu, die Übermittelung von Anträgen auf elektronischem Weg über eine virtuelle Poststelle (Governicus Communicator) vorzubereiten und ermöglicht somit die Übergabe von Anträgen sowohl in elektronischer als auch in papiergebundener Form.

Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Verwendung der aus ELiA erzeugten Formulare gemäß ELiA-Erlass vom 19.05.2016 für die Antragstellung vorgeschrieben.

Bereits in der Projektierungsphase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme der Antragstellerin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Vorantragsberatung). Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre gesetzlich vorgesehene Beratungsfunktion wahrnehmen.

Weiterführende Informationen

Land Brandenburg:

Die Installationsdatei für ELiA sowie Hinweise zur Installation von ELiA und der Verknüpfung mit dem Governicus Communicator finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt.

Dort finden Sie auch die zuständigen Ansprechpartner in den drei Genehmigungsverfahrensstellen Ost, Süd und West des Landesamt für Umwelt.

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg

Ansprechpunkt

Abteilung T1 Technischer Umweltschutz

Stelle:
Landesamt für Umwelt
Adresse:
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(Bemerkung: OT Groß Glienicke)
Postanschrift:
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Telefon:
033201 442-0