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Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Fortbildungsförderung müssen Sie schriftlich beantragen. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst stellen Sie, wie hier im Teil 1-Beantragung/Bewilligung beschrieben, einen Antrag zur Förderung einer Fortbildung.
Mit dem Bescheid erhalten Sie Informationen darüber, welche Ausgaben förderfähig sind, wie die Auszahlung erfolgt und zu beantragen ist. Dann greift Teil 2- Auszahlung Fortbildungsförderung Hebammen.
Sie üben Ihre Tätigkeit als Hebammen im Land Brandenburg aus.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die nachweisliche Teilnahme an berufsbezogenen und im Einzelfall notwendigen Fortbildungen insbesondere der Hebammenschulen, der Hochschulen mit Hebammenstudiengang und der Hebammenverbände, die dem Erhalt und der Entwicklung der zur Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse dienen.
Es fallen keine Kosten an.
Fortbildungsförderung beantragen Sie schriftlich.
Wenn Sie die Förderung der Fortbildung schriftlich beantragen:
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 4 Wochen
Bemerkung: vor Beginn der Fortbildung
Für jede Fortbildung ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Dieser ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn des Vorhabens mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Der vorzeitige Maßnahmebeginn stellt einen Verstoß gegen das Landeshaushaltsrecht dar und schließt die Förderung aus. Ein Vorhaben gilt grundsätzlich als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)