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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland:
    • muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt,
    • oder vor Ort im Ausland ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
  • Kosten: 8,00 EUR bis 171,00 EUR
    • plus Zuschläge für Antrag bei
      • Auslandsvertretung oder
      • anderer Passbehörde als der, die am Wohnort zuständig ist
  • Bearbeitungsdauer: mehrere Stunden bis mehrere Tage
  • zuständig: deutsche Botschaft/ Konsulat im Reiseland

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
    • Personalausweis
    • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
  • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

Voraussetzungen

  • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Weitere mögliche Kosten:

für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland

Gebühr: EUR 8,00

Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr: EUR 101,00 - 171,00

Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren

Gebühr: EUR 123,00 - 193,00

Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 68,50 - 106,00

Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 90,50 - 128,00

Vorläufiger Reisepass

Erstattung: EUR 52,00 - 70,00

Verfahrensablauf

  • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
  • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Ausstellung

  • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

Fristen

Fristtyp:

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

  • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

Fristtyp:

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Zuständige Stelle

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.