Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Kein Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Arbeitsschutz
Das Steueramt des Amtes Burg (Spreewald) bleibt am Donnerstag, dem 23. Mai, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind auch telefonisch nicht zu erreichen.
Nächster Sprechtag ist am Dienstag, dem 28. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr.