Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.
Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.
Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.
Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
Ergänzung Land Brandenburg:
Widerspruch
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
bei der
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.