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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Gleichwertigkeit Feststellung Rechtsanwalt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
  • Zulassung als Rechtsanwalt mit Abschluss aus dem Ausland nur nach vorheriger Prüfung möglich
  • Prüfung erfolgt auf Antrag durch ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt
  • Grundsätzlich ist eine Eignungsprüfung notwendig
  • Die Eignungsprüfung kann erlassen werden, wenn eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt
  • Gebühren fallen an
  • Voraussetzungen hängen von der Ausbildung und der Berufserfahrung ab

Beschreibung

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ein Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des europäischen Rechtsanwalts,
  • ein Nachweis, dass mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt wurde, oder eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten,
  • eine Erklärung darüber, ob und bei welchen Prüfungsämtern schon einmal ein Antrag gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde.

Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt
  • Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind
  • In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt
  • Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen
  • Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
  • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
  • Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.

Fristen

Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.

Rechtsbehelf

Ergänzung Land Brandenburg:

Widerspruch

Zuständige Stelle

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

bei der
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
 

Stelle:
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Adresse:
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Telefon:
030 9013-3333

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.