Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.
Sie haben als Ehe- bzw. Lebenspartner/in den Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände, wenn
Ein Antrag auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben ist bei dem nach §§ 201 f. FamFG zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – zu stellen.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig
Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.
Keine
Über den Antrag entscheidet das Familiengericht bei ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht..
Weitere Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten finden Sie beim zuständigen Amtsgericht.
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.