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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Beschreibung:

Grundlegendes

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet:

  • ausführliche Erstuntersuchung (Beratungsgespräch, körperliche Untersuchung einschließlich Gewicht, Blutdruck, Blut sowie Urinprobe)
  • im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Untersuchungsergebnisse, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Geburtstermin und verlauf und schließlich auch die ersten Angaben zum Neugeborenen festgehalten.
  • die weiteren Vorsorgetermine finden in den ersten sieben Monaten der Schwangerschaft alle vier Wochen, danach zwei Wochen statt
  • jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel
  • ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes 

Beschreibung

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.

Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.

Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).

Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Stelle:
GKV Spitzenverband
Adresse:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon:
+49 302 062880