Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
Es gibt folgende Hinweise:
örtliche Personalausweisbehörde
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr