Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Ergänzung Land Brandenburg:
Die Erfüllung der Anforderungen an die Stilllegung von Langzeitlagern bei Besorgnis negativer Umweltauswirkungen können durch Sie als Sachverständiger überprüft werden. Als Sachverständiger werden Sie auf Antrag durch die Behörde bestimmt.
Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.
Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig.
Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Ergänzung Land Brandenburg:
§ 1 i.V.m. Anlage 2; Tarifstelle. 3.21.16 Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
§ 1 i.V.m. Anlage I Lfd. Nr. 26.29 Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV)
Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67.
Ergänzung Land Brandenburg:
50-250 Euro
Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Ergänzung Land Brandenburg:
Deponieverordnung §24 Abs.2.
Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.
Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.
Ergänzung Land Brandenburg:
Beantragung vor Aufnahme der Tätigkeit. Der Bescheid hat keine Befristung sofern in der behördlichen Entscheidung keine anderen Regelungen getroffen werden.
Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.