Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Sachverständiger nach Deponieverordnung Bestimmung
  • Sachverständige, die stillgelegte Langzeitlager kontrollieren wollen, müssen vorher bestimmt werden
  • formloser Antrag an zuständige Behörde des Landes
  • zuständig: Behörde des Landes

Ergänzung Land Brandenburg:

Die Erfüllung der Anforderungen an die Stilllegung von Langzeitlagern bei Besorgnis negativer Umweltauswirkungen können durch Sie als Sachverständiger überprüft werden. Als Sachverständiger werden Sie auf Antrag durch die Behörde bestimmt.

Beschreibung

Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. 

Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
 

Rechtsgrundlage(n)

Ergänzung Land Brandenburg:

§ 1 i.V.m. Anlage 2; Tarifstelle. 3.21.16 Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

§ 1 i.V.m. Anlage I Lfd. Nr. 26.29 Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung 
  • Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
  • Kopie der Urkunde als Sachverständiger. Liegt eine Anerkennung nicht vor, ist zur fachlichen Bewertung der Sachkunde die Stellungnahme eines Fachgremiums, das bei einer Handelskammer oder Industrie- und Handelskammer  für die Bewertung der Sachkunde eines Sachverständigen eingerichtet ist, einzuholen. 
  • Führungszeugnis (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)  

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben. 
  • Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67. 

Ergänzung Land Brandenburg:

50-250 Euro

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Erstellen Sie den formlosen Antrag und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. 
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. 
  • Die Bestimmung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

Ergänzung Land Brandenburg:

Deponieverordnung §24 Abs.2.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.

Ergänzung Land Brandenburg:

Beantragung vor Aufnahme der Tätigkeit. Der Bescheid hat keine Befristung sofern in der behördlichen Entscheidung keine anderen Regelungen getroffen werden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. 
  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage 
     

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg

Stelle:
Landesamt für Umwelt
Adresse:
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(Bemerkung: OT Groß Glienicke)
Postanschrift:
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Telefon:
033201 442-0

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.